Abmahnung Verbraucherschutzverein: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- angebliche Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen
- angebliche Auferlegung der kaufmännischen Rügepflicht an den Verbraucher
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),