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Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers
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CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz

Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema.

Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.

Zwei Fragen sollen uns daher im Folgenden beschäftigen. Welche Rechte hat der Käufer in Deutschland, der

ein Produkt kauft, das das CE-Zeichen nicht trägt oder

ein Produkt mit gefälschter CE-Kennzeichnung kauft?

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CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz

Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema „CE-Kennzeichnung“ auseinander – unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

 Was bedeutet das „CE-Kennzeichen“?

Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Wer ist Hersteller?

Wieso ist der Begriff „Inverkehrbringen“ so entscheidend?

Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen?

Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.