Schlagwort -Kennzeichnung

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung
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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend
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Neu: eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten
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Arzneimittel oder Lebensmittel ?
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Leuchtmittel-Vertrieb: Kennzeichnung von Lampen
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EU-Kommission: Schlägt klarere Regeln zum Status von Pollen in Honig vor
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Wann hat ein Händler seine angebotene Ware als „Auslaufmodell” zu kennzeichnen?
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Rechtmäßige Werbung für Futtermittel
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Kennzeichnung von Lampen
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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011
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Kennzeichnung von Fernsehern im Online-Vertrieb bald verpflichtend
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Abmahnung Volkswagen AG
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Update Abmahnung Deluxecable GmbH
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Update Abmahnung Get the Goods GmbH

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Dies wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Vertrieb von Leuchten aufgibt.

 

 

Insbesondere Händler werden bei jeglicher Werbung für Leuchten, in denen energiebezogene Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Leuchte bekannt gegebenen werden, umfangreiche Pflichtinformationen zu beachten haben. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

 

Frage: Unterliegen Leuchten derzeit der Energieverbrauchskennzeichnung?
Dies ist nicht der Fall.

Frage: Ab wann unterliegen Leuchten der neuen Energieverbrauchskennzeichnung?
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten, die

für die in Artikel 1 EU Verordnung Nr. 874/2012 genannten Lampen ausgelegt sind und

an Endnutzer vermarktet werden,

Die kompletten FAQ zur Leuchtenkennzeichnung lesen (Link)

Neu: eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Beim Verkauf von Lampen über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

 

 

Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die in Kürze durch die EU-Verordnung 874/2012 abgelöst wird? Ab wann werden auch Leuchten kennzeichnungspflichtig sein und was hat es mit der EG-Verordnung Nr. 244/2009 auf sich? Was gilt bei Speziallampen?

Informieren Sie sich und lesen Sie zum Thema das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei

Arzneimittel oder Lebensmittel ?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist.

 

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

 

I. Arzneimittel oder Lebensmittel – warum ist das wichtig?

 

 
Die Herstellung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, der Vertrieb und weitere Umstände unterliegen bei Arzneimitteln anderen rechtlichen Anforderungen als bei Lebensmitteln. Jedoch nicht immer ist leicht feststellbar, ob es sich bei einem Stoff oder Präparat um ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel handelt.

Wichtig ist dies auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Zulassung eines Arzneimittels, so dass es überhaupt vertrieben werden darf.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Leuchtmittel-Vertrieb: Kennzeichnung von Lampen

Beim Verkauf von Haushaltslampen (z.B. LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen) über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

  • Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen?
  • Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG sowie die EG-Verordnung Nr. 244/2009?

 

Lesen Sie zu dem Thema die FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

EU-Kommission: Schlägt klarere Regeln zum Status von Pollen in Honig vor

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Honig angenommen, mit dem nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs der tatsächliche Status von Pollen geklärt werden soll.

 

Im Einklang mit den internationalen WTO-Standards wird Pollen in dem Vorschlag als natürlicher Bestandteil von Honig und nicht als Zutat definiert.

Der Gerichtshof stützte seine Auslegung auf die Honigrichtlinie von 2001 und stufte Pollen als Zutat in Honig ein, da er hauptsächlich durch das Eingreifen des Imkers in den Honig gelange.

Der Kommissionsvorschlag stellt jedoch klar, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil und nicht eine Zutat von Honig ist; er gelangt durch die Sammeltätigkeit der Bienen in den Bienenstock und ist unabhängig vom Eingreifen des Imkers natürlich im Honig vorhanden.

Wenn Pollen also als natürlicher Bestandteil von Honig gilt, wären die Kennzeichnungsvorschriften der EU, nach denen eine Zutatenliste vorgeschrieben ist, nicht anwendbar.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Wann hat ein Händler seine angebotene Ware als „Auslaufmodell” zu kennzeichnen?

Der BGH hat bereits mit Urteil aus dem Jahre 1999 entschieden, dass eine (abmahnfähige) Irreführung dann vorliegt, wenn ein Kaufmann verschweigt, dass es sich bei der angebotenen Ware um ein Auslaufmodell handelt und der Verkehr einen entsprechenden Hinweis erwartet (BGH GRUR 1999, 757).

Die IT-Recht Kanzlei hat weitere Entscheidungen zum Thema zusammengetragen.

1. Gleich vorweg: Was ist überhaupt ein Auslaufmodell?

Ein Auslaufmodell ist ein Gerät, das vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet wird.

2. Wann erwartet der Verkehr den Hinweis „Auslaufmodell“?

Der BGH hat sich hierzu wie folgt geäußert:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel

Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch.

Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder be‐worben werden dürfen.

Der nun vorliegende Beitrag der IT-Recht Kanzlei soll nun möglichst umfassend, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.

Kennzeichnung von Lampen

Beim Verkauf von Haushaltslampen (z.B. LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen) über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG sowie die EG-Verordnung Nr. 244/2009? Lesen Sie zu dem Thema die FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Ab dem 20.12.2011 greifen die neuen Online-Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte (dazu gehören auch Weinschränke).

Neu eingeführt wird eine zusätzliche Energieeffizienzklasse: „A+++“ wird die bestmöglichste Einstufung sein (bisher war dies „A++“).

Informationen zur Art und Weise, wie Haushaltskühlgeräte in Zukunft zu kennzeichnen sind, hat die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht.

Online-Händler können die neuen Online-Kennzeichnungen für Haushaltskühlgeräte ab dem 20.12.2011 verwenden. Verpflichtend (!) wird die Kennzeichnung für Online-Händler ab dem 30.03.2012.

Kennzeichnung von Fernsehern im Online-Vertrieb bald verpflichtend

Achtung bei Werbung für Fernseher im Internet

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt. Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden.

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei beantwortet wichtige Fragen zu diesem Thema.

 Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff „Fernsehgerät“ bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der
EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff „Fernsehapparat“ bezeichnet widerum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

einem Bildschirm,

einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, wie z. B. DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en);

Der Begriff „Videomonitor“ bezeichnet ein Produkt, das zur Anzeige eines Videosignals aus unterschiedlichen Quellen, einschließlich Fernsehsignalen, auf einem integrierten Bildschirm konzipiert ist, das fakultativ Audiosignale von einem externen Quellgerät steuert und wiedergibt, das durch genormte Videosignalpfade, darunter Cinch (Component Cinch, Composite Cinch), SCART, HDMI und künftige Drahtlosstandards (jedoch mit Ausnahme ungenormter Videosignalpfade wie DVI und SDI) angeschlossen ist, aber Sendesignale nicht empfangen und verarbeiten kann.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

Abmahnung Volkswagen AG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Volkswagen AG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Volkswagen AG
Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der deutschen Marke “VW”, sowie der EU-Marke „Volkswagen im Kreis“.
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 150.000 Euro

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Update Abmahnung Deluxecable GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Deluxecable GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Kennzeichnungen.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Deluxecable GmbH
Begründung: angeblich fehlende Hersteller-Kennzeichnung beim Vertrieb von Kabeln, angeblich fehlende Kennzeichnung hinsichtlich der „Erst-in-Verkehr-Bringung“, angeblich fehlendes „Mülleimer“-Symbol
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: eBay
Gegenstandswert: 25.000 €

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Update Abmahnung Get the Goods GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Get the Goods GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Get the Goods GmbH
Begründung: Es wurde angeblich unterlassen, folgenden Hinweis beim Vertrieb von Biozid-Produkten darzustellen: „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.“
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.