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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Irreführung
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Irreführung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Kinderschuhen durch die Verwendung eines Testurteils von Ökotest, welches sich aber auf einen anderen Kinderschuh beziehen soll.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung beim Vertrieb von Kinderschuhen mit einem Testergebnis

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.