Bundesregierung: Strengere Regeln für Weichmacher in Kinderspielzeugen
Die gesetzlichen Regelungen für die chemischen Anforderungen an Kinderspielzeug sind nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht ausreichend.
In einer Antwort (17/8734) auf eine Kleine Anfrage (17/8625) der Fraktion Die Linke über die Belastung von chemischen Weichmachern in Kinderspielzeug, schreibt die Regierung, dass sie sich weiter für eine Fortentwicklung der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG einsetzen wolle.
In Deutschland wurden die Bestimmungen mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 umgesetzt.
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