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Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. mahnt Wirkungsversprechen ab

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. mahnt Wirkungsversprechen ab

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Internetshops wegen angeblich wettbewerbswidriger Wirkungsversprechen abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  irreführende Werbung durch Wirkungsversprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.