Schlagwort -Klage

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Unzulässige Werbung: „Olympia-Rabatt“ & „Olympische Preise“
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Unverändert: BGH zur Zulässigkeit von Keyords-Werbung
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Links der Woche: Facebook-Aktie, Klage gegen Rundfunkgebühr, Twitter-Wahlkampf, Google
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Konkurrentenklage gegen Apotheker-Versandhandelserlaubnis nur ausnahmsweise zulässig
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Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking

Unzulässige Werbung: „Olympia-Rabatt“ & „Olympische Preise“

Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht.

 

 

Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) gesehen.

Zum Sachverhalt: Die beklagte Firma vertreibt u.a. Kontaktlinsen. Während der Olympischen Spiele in Peking warb sie im Internetauftritt für ihre Kontaktlinsen mit den Anpreisungen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“. Daraufhin forderte der Deutsche Olympische Sportbund e.V. die Beklagte über einen Rechtsanwalt auf, diese Werbung zu unterlassen. Die Beklagte unterzeichnete die verlangte schriftliche Unterlassungserklärung, weigerte sich aber, die Abmahnkosten zu bezahlen, die durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstanden waren. Sie verteidigte sich unter anderem damit, dass die Art ihrer Werbung zulässig gewesen sei.

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Unverändert: BGH zur Zulässigkeit von Keyords-Werbung

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.

Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter anderem für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke „MOST“. Sie betreibt unter der Internetadresse „www.most-shop.com“ einen „MOST-Shop“, über den sie hochwertige Konfiserie- und Schokoladenprodukte vertreibt. Die Beklagte unterhält unter den Internetadressen „www.feinkost-geschenke.de“ und „www.selection-exquisit.de“ einen Onlineshop für Geschenke, Pralinen und Schokolade. Sie schaltete im Januar 2007 bei der Suchmaschine Google eine Adwords-Anzeige für ihren Internetshop. Als Schlüsselwort („Keyword“), dessen Eingabe in die Suchmaske das Erscheinen der Anzeige auslösen sollte, hatte die Beklagte den Begriff „Pralinen“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“ gewählt. In der Liste der „weitgehend passenden Keywords“ stand auch das Schlüsselwort „most pralinen“.

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Links der Woche: Facebook-Aktie, Klage gegen Rundfunkgebühr, Twitter-Wahlkampf, Google

 

Vor dem anstehenden heißen Wochenende kommen hier noch unsere „heißen“ Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 33 (13.08. – 17.08.2012):

🙁 Absturz: Der Kurs der Facebook-Aktie kennt anscheinend nur noch eine Richtung, mehr dazu…

😉 Google: Lockt Schwachstellenjäger mit höheren Belohnungen, mehr dazu…

🙂 Bayerischer Jurist: Klagt gegen neue Rundfunkgebühr, mehr dazu…

🙂 Wieder aufgenommen: Verfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung, mehr dazu…

😉 Obama: Hat im Twitter-Wahlkampf die Nase vorn, mehr dazu…

🙂 Jawoll: In der EU soll mehr Elektroschrott gesammelt werden, mehr dazu…

Konkurrentenklage gegen Apotheker-Versandhandelserlaubnis nur ausnahmsweise zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass ein Apotheker die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten darf.

Der Kläger betreibt eine Apotheke in Magdeburg. Der Beigeladene ist selbstständiger Apotheker in Köthen. Auf seinen Antrag erteilte ihm das beklagte Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zusätzlich die Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke in Halle (Saale) sowie die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in den Räumen der Filialapotheke. Die gegen die Versandhandelserlaubnis des Beigeladenen gerichtete Klage hat in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Das Gericht hat die Klage als zulässig angesehen und die Versandhandelserlaubnis wegen eines angenommenen Verstoßes gegen das Apothekengesetz aufgehoben.

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Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking

Unsere Links der Woche erfreuen sich steigender Beliebtheit, Grund genug diese ohne viel Drumherum auch diese Woche zu präsentieren.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 27 (04.07.-08.07.11)

🙁 So nicht: Kläger will das Google Urteil anfechten, mehr…

🙁 Firmen und die Facebook-Falle: Ein Web-Knigge soll helfen, doch wer muß noch lernen, mehr…

😐 Online-Banking ist sicher: Rund 25 Prozent der Deutschen ist da inzwischen anderer Ansicht, mehr…

😐 eBay kauft einen Zahlungsdienstleister: US-Zahlungsdienstleister Zong für rund 240 Millionen US-Dollar verkauft, mehr…

😐 Tag der offenen Server: NN-Crew dringt in Server der Bundespolizei ein, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.