Abmahnung IDO Verband: Klausel mit Aufrechnungsverbot ist unwirksam
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen einer unwirksamen Klausel mit Aufrechnungsverbot und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster
- unwirksame Klausel mit Aufrechnungsverbot
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto