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Aktuelle Fallbeispiele: Grundpreise im Abmahnfokus
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Abmahnung SEBO Handels und Vertriebs GmbH: Grundpreis
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Klebe- und Packbändern

Aktuelle Fallbeispiele: Grundpreise im Abmahnfokus

Zunehmend werden fehlende oder falsche Grundpreisangaben in Online-Shops und auf Verkaufsplattformen abgemahnt, weil vielen Händlern das „Ob“ und „Wie“ der Darstellung nicht in vollem Umfang bekannt ist.

Aus aktuellem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei über besondere Fallbeispiele (Abdeckplanen, Ladungssicherungsnetze, Klebebänder, Luftpolsterfolie) für Grundpreisangaben, die momentan häufig abgemahnt werden.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Abmahnungen bei Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
    1. Klebeband bzw. Klebebandrollen
    2. Abdeckplanen
    3. Fangnetze und Ladungssicherungsnetze
    4. Luftpolsterfolie
  3. Fazit

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Abmahnung SEBO Handels und Vertriebs GmbH: Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH zur Kenntnis gebracht. 

 

Die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH mahnt die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Klebe- und Packbändern ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: SEBO Handels und Vertriebs GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Klebe- und Packbändern

Ein ebay Händler wurde abgemahnt, weil er die Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Klebe- &Packbändern versäumt haben soll.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Klebebändern, Paketbändern, und Paketklebebändern 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.