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Kleine Anfrage: Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln
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Grüne verlangen Auskunft über Änderung der Honigrichtlinie
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Grüne: Fordern Auskunft über Novellierung des Arzneimittelgesetzes

Kleine Anfrage: Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln

Der Verkauf von Lebensmitteln mit ungeprüften Aussagen zur Förderung der Gesundheit ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Darin beziehen sich die Grünen auf die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, wonach gesundheitsbezogene Angaben seit dem Jahr 2007 nur gemacht werden dürfen, wenn der behauptete physiologische Nutzen nachgewiesen ist.

Die Grünen fordern von der Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, obwohl die Festlegung sogenannter Nährwertprofile noch ausstehe, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.

Quelle: PM Deutscher Bundestag

Grüne verlangen Auskunft über Änderung der Honigrichtlinie

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage (17/11116) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Vorschriften über Honig vom 21. September 2012 beurteilt.

Ziel der Änderung der Honigrichtlinie ist laut Grünen, dass Pollen nicht als Zutat im Honig betrachtet werden.

Das habe zur Folge, dass Honige mit Pollen von gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr gekennzeichnet werden müssen.

Grüne: Fordern Auskunft über Novellierung des Arzneimittelgesetzes

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/10591) nach dem Stand des Entwurfs eines 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes. Die Grünen wollen von der Bundesregierung wissen, wann die von der Regierung angekündigte Gesetzesnovelle im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Hinweis: Wie die DAZ.online berichtet, wird sich der Bundesrat am 21.09.2012 abschließend mit der 16. AMG-Novelle befassen. Das Gesetz könnte damit noch Anfang Oktober in Kraft treten.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.