Schlagwort -Korrektur Eingabe

1
Update Abmahnung Heike Schmidt

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der  Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“), angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:  hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes, dem Zustandekommen des Vertrages, der Korrektur von Eingabefehlern. Angeblich fehlende Grundpreisangabe
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.