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Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.: Kosmetikverordnung
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Abmahnung Webshop: Kosmetikverordnung

Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.: Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangaben gemäß §5 Abs. 1 deutsche Kosmetikverordnung beim Vertrieb von Kosmetik-Artikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 40.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Kosmetikverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Onlineshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verstoß gegen die Kosmetikverordnung 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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