Schlagwort -Lebensmittelinformationsverordnung

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen LMIV
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis
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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Abmahnung Lydia Teiz
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Abmahnung ebay: Grundpreis, Jugendschutz & Lebensmittelinformationsverordnung
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Abmahnung ebay: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung
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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
    • fehlende Warnhinweise auf Allergene/Sulfite in Wein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Verstoß gegen LMIV

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblichen Verstößen gegen die LMIV abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis

Die Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt, hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Grundpreise beim Endpreis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe von Grundpreisen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis
    • unzureichende Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum
    • unzureichende Angaben zum Zutatenverzeichnis
    • fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe von Grundpreisen beim Endpreis abgemahnt.

Er verstoße auch mehrfach gegen die Lebensmittelinformationsverordnung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Online-Händler wegen angeblich fehlender Hinweise auf Sulfite abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Angeblich fehlende Hinweise auf Sulfite, die in angebotenem Wein un Schaumwein enthalten sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene

Ein Online-Händler, der über seinen Webshop Weine und Schaumweine verkauft wurde wegen angeblich fehlender Hinweise auf darin enthaltene Allergene abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Abmahnung Lydia Teiz

Frau Lydia Teiz hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Lydia Teiz
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
    • angeblich fehlende Angaben zur Altersverifikation
    • angeblich fehlende Angaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Gegenstandswert: 9.000€

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Abmahnung ebay: Grundpreis, Jugendschutz & Lebensmittelinformationsverordnung

Ein eBay-Händler wurde von einem Mitbewerber wegen angeblich versäumten Pflichtangaben abgemahnt.

So fehle die Angabe des Grundpreises beim Endpreis und Angaben zur Altersverifikation beim Vertrieb von alkoholischen Getränken.

Desweiteren sollen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung fehlen.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Fehlende Angabe von in Champagner enthaltenen Allergenen (Sulfiten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Fehlender Hinweis auf Allergene

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Verkauf von Champagner versäumt haben soll auf darin enthaltene Allergene hinzuweisen.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt.

Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.

Die Verantwortlichkeit nach Art. 8 Abs. 1 LMIV

Art. 8 Abs. 1 LMIV benennt als für die Deklaration Verantwortlichen grundsätzlichen denjenigen Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.

Eine Definition des Lebensmittelunternehmers im Sinne der LMIV geht aus Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002 hervor. Diese sind demnach die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.

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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten.

Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

A. Neue Informationspflichten ab dem 13.12.2014 sowie dem 13.12.2016

1. Allgemeine Online-Informationspflichten bei vorverpackten Lebensmitteln

Online-Händler, die  vorverpackte Lebensmittel über das Internet zum Verkauf anbieten, werden ab dem 13.12.2014 folgende Pflichtinformationen auf ihrer Internetpräsenz darzustellen haben:

die Bezeichnung des Lebensmittels;

das Verzeichnis der Zutaten;

alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.