Schlagwort -LED-Lampen

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Abmahnung Webshop: Fehlende Pflichtangaben für LED Lampen
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Straßenverkehrszulassung
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LED-Lampen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG
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Kennzeichnung von Lampen

Abmahnung Webshop: Fehlende Pflichtangaben für LED Lampen

Der Betreiber eines Webshops wurde abgemahnt, weil er es beim Vertrieb von LED-Lampen versäumt haben soll die Nutzwerte anzugeben.

Außerdem sollen Grenzwerte zur Farbwiedergabe unterschritten worden sein.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Straßenverkehrszulassung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro München wegen angeblich fehlender Verkehrszulassung von LED Batterieleuchten vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: angeblich fehlende Verkehrzulassung von LED Fahrradlampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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LED-Lampen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG

Das LG Hamburg hat – im völligen Widerspruch zur aktuellen Verwaltungspraxis der Stiftung EAR – entschieden (vgl. Urteil vom 13.04.2012, Az. 406 HKO 160/11), dass LED-Lampen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG unterliegen: Grund:

LED-Lampen seien keine Elektrogeräte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Begründung des LG Hamburg:

Das Elektrogesetz gilt nach seinem § 2 für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die in § 2 ElektroG genannten Kategoren fallen, von denen vorliegend lediglich die Kategorie  5 „Beleuchtungskörper“ in Betracht kommt. Hierzu ergibt sich aus dem Anhang I- Liste der Kategorien und Geräte – unter Ziffer 5, dass Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen von dem Anwendungsbereich des Elektrogesetzes ausgenommen werden. Dies ergibt sich auch im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 1 Satz 3 ElektroG, wonach § 5 ElektroG auch für Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen gilt, was keiner besonderen Erwähnung bedürfte, wenn Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen bereits allgemein dem Anwendungsbereich des Elektrogesetzes zuzurechnen wären.

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Kennzeichnung von Lampen

Beim Verkauf von Haushaltslampen (z.B. LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen) über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG sowie die EG-Verordnung Nr. 244/2009? Lesen Sie zu dem Thema die FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.