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EU-Kommission: Erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren

EU-Kommission: Erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren

Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.

 

 

Auch die spezifische Lederart und sich durch diese ergebende Reinigungs- und Pflegetechniken sind in den meisten Fällen nicht ersichtlich.

Jenseits der Identifikation eines Lederprodukts als echt oder synthetisch weichen die weltweit herrschenden Verarbeitungsstandards im Einzelfall so voneinander ab, dass in Ermangelung der Angabe des Produktionslandes die Qualität von Lederwaren bisher vom Verbraucher nicht einseitig eingeordnet werden kann.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.