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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchtmitteln
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern
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Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchtmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich wiederholt fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung:
    • angeblich wiederholt fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern über Amazon vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Vertrieb von Leuchtkörpern

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.