Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchtmitteln
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich wiederholt fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
- Begründung:
- angeblich wiederholt fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)