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Abmahnung WENN GmbH
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Abmahnung Webshop: Rechtsverletzung an Bildmaterial

Abmahnung WENN GmbH

Die Firma WENN GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlenden Nutzungsrechten an Bildmaterial abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma WENN GmbH:

  • Abmahner: WENN GmbH
  • Begründung: angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk durch nicht autorisierte Nutzung desselben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.445 €

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Abmahnung Webshop: Rechtsverletzung an Bildmaterial

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unerlaubter Nutzung von Bildmaterial abgemahnt.

Dem Händler fehle das Nutzungsrecht an einem Lichtbildwerk.

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