Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
Die Firma Inpetto Caffe Vollmer und Sohn hat einen Mitbewerber wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
- Begründung: Angeblich irreführende Angaben bezüglich der Lieferfähigkeit eines Mitbewerberproduktes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €