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Abmahnung Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH
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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig
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Die häufigsten Abmahngründe des Monats März 2013
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Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH

Abmahnung Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH

Die Firma Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH hat einen eBay-Händler wegen angeblich unzureichenden Angaben zur Lieferfrist abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH
  • Begründung: unzureichende Angaben zur Lieferfrist, den Lieferbedingungen und dem Liefertermin
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

 

 

 

1. Was war eigentlich genau geschehen
Es stritten sich zwei Händler von Kinderwägen bzw. Kinderautositze und zugehörige Zubehörartikel über die rechtliche Zulässigkeit von „Lieferzeitangaben“ auf der Plattform Amazon. Die Beklagte bot auf der Plattform Amazon eine Fußdecke für einen Kinderanhänger mit der folgenden Aussage an:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Die häufigsten Abmahngründe des Monats März 2013

 

Die Abmahnungen über die die IT-Recht Kanzlei im Monat März 2013 informiert wurde sind nun ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats März 2013:

  

  1. Fehlende Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Produktes
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Pflichthinweise im Zusammenhang mit dem Batteriegesetz
  6. Angaben zu Lieferfristen und Lieferzeiten
  7. Fehlerhafte Umsetzung der Buttonlösung
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  10. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Urheberrecht
  3. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH wegen angeblich unangemessenen Lieferzeiten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH
  • Begründung:
    • angeblich unbestimmte Lieferzeit
    • angeblich unangemessene Lieferfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.