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Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben sind nicht hinreichend bestimmt

Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben sind nicht hinreichend bestimmt

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • die Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster
    • irreführende Formulierung zum Versand („Alle Paketsendungen sind bis zu einem Wert von 500,00 EUR versichert.“)
    • nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
    • unzulässige Klausel zur Gewährleistung
    • unzulässige Angaben zum Gerichtsstand
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • fehlende Datenschutzerklärung
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.