Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben sind nicht hinreichend bestimmt
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- die Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster
- irreführende Formulierung zum Versand („Alle Paketsendungen sind bis zu einem Wert von 500,00 EUR versichert.“)
- nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
- unzulässige Klausel zur Gewährleistung
- unzulässige Angaben zum Gerichtsstand
- unwirksame Rechtswahlklausel
- fehlende Datenschutzerklärung
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto