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Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest

Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest

Die Europäische Kommission hat kürzlich zwei Rechtsvorschriften erlassen, die dafür sorgen werden, dass die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmitteln künftig transparenter ist.

 

Nur noch Aromastoffe, die in der Liste als zulässig aufgeführt sind, dürfen von der Lebensmittelindustrie verwendet werden.

Aromastoffe werden seit langem in vielen verschiedenen Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Getreidekost, Kuchen und Joghurt verwendet, um deren Geschmack und/oder Geruch zu verändern, und sind jetzt mit Gültigkeit für die gesamte EU bewertet worden.

Mit den beiden neuen Rechtsvorschriften wird die Verwendung von Aromastoffen im Binnenmarkt klarer und einheitlicher geregelt:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.