Abmahnung Oberflächentechnik Preimeß GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Oberflächentechnik Preimeß GmbH
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich
Telefonnummer
Rücksendekosten („40 euro-Klausel“)
Widerrufsfolgenangeblich irreführende Preisgegenüberstellung (Listenpreis)
angeblich irreführende Werbung („Marktführer“)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro