Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Wirkungsversprechen (Massagegerät vs. Cellulite).
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Massagegeräten „Celuless MD“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon