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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät
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Abmahnung Amazon wegen Wirkungsversprechen

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Wirkungsversprechen (Massagegerät vs. Cellulite).

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Massagegeräten „Celuless MD“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Abmahnung Amazon wegen Wirkungsversprechen

Wir wurden über eine Abmahnung beim Vertrieb eines Massagegerätes auf der Verkaufsplattform  Amazon informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit einem Wirkungsversprechen beim Vertrieb eines Massagegerätes

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.