Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Wirkungsversprechen bei Leinsamen
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich fehlerhafter Werbeaussagen bei der Werbung mit einem Wirkungsversprechen vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Aussage „MEGA gesund“ beim Vertrieb von Leinsamen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)