Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Liste der Bestandteile beim Vertrieb von Kosmetikprodukten vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
- Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe der Füllmenge
- angeblich fehlende Angabe der Bestandteile
- angeblich fehlende Angabe des Firma
- angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €