Schlagwort -Mindesthaltbarkeit

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Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile
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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Liste der Bestandteile beim Vertrieb von Kosmetikprodukten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe der Füllmenge
    • angeblich fehlende Angabe der Bestandteile
    • angeblich fehlende Angabe des Firma
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Kosmetikverordnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit eines kosmetischen Produktes

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.