Schlagwort -Mindesthaltbarkeitsdatum

1
Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
2
Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?

Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten

Die Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Kennzeichnungen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Beschreibung auf deutsch
    • angeblich fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Mehr erfahren

Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittelkennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“.

Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

Was jedoch bedeutet die Angabe genau?

Diese Frage kann der Verbraucher meist nicht ganz genau beantworten.

Was ist denn nun die Konsequenz für den Vertrieb der Ware, wenn das MHD bereits überschritten wurde?

Begeht der Supermarktbetreiber einen Rechtsverstoß, wenn er die Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft?

Wenn ja, mit welchen Folgen?

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.