Schlagwort -Nachahmungen

1
Abmahnung Amazon: Verletzung von Kennzeichnungsrechten
2
Abmahnung Braun GmbH „Aufsteckbürsten“

Abmahnung Amazon: Verletzung von Kennzeichnungsrechten

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblicher Verletzung von Kennzeichnungsrechten einer Automarke abgemahnt. 

Er verletze die Schutzrechte der Marke durch den Verkauf von Nachahmungen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

Abmahnung Braun GmbH „Aufsteckbürsten“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Braun GmbH Hardy wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Braun GmbH
Begründung:

angebliche Marken- und Patenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Nachahmungen („Aufsteckbürsten“)

Rechtlicher Bezug: Markenrecht/Patentrecht
Handels-Plattform: eBay, Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 350.000 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.