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Zustellung beim Nachbarn: Lauf der Widerrufsfrist beginnt erst mit Zugang beim Adressaten!

Zustellung beim Nachbarn: Lauf der Widerrufsfrist beginnt erst mit Zugang beim Adressaten!

Die Widerrufsfrist im Versandhandel beginnt erst zu laufen, wenn der tatsächliche Empfänger die Ware erhalten hat.

Im Falle einer Annahme durch den Nachbarn beginnt der Fristenlauf also erst dann, wenn dieser Nachbar das Paket dem eigentlichen Adressaten überbracht hat, und nicht schon mit der Ablieferung durch den Zustelldienst (vgl. aktuell AG Winsen, Urt. v. 28.06.2012, Az. 22 C 1812/11).

Hierdurch können sich für Versandhändler verschiedene Folgeprobleme ergeben.

Wer Nachbarn hat, kennt die Szene: Der nette Mann vom Paketdienst steht vor der Tür und möchte gern die Sendung für den Nachbarn loswerden – ist der Nachbar verreist, kann sich dieses Spiel auch täglich wiederholen. Schön für den Nachbarn: Die zweiwöchige Frist für den Widerruf beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst zu laufen, wenn er die Ware vom Nachbarn in Empfang nimmt. Schlecht für den e-Trader: Er weiß nicht, wann der Fristenlauf beginnt und in der Zeit vor Fristbeginn auch nur vage, wo sich seine Ware befindet.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.