Abmahnung Wettbewerbszentrale: Problem der Verkehrsfähigkeit
Von einem Online-Händler, der Pressklemmen vertreibt wurde uns eine Abmahnung der der Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgelegt
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung: angebliche Irreführung durch den Vertrieb von geschweißten Pressklemmen 16mm, die nicht nahtlos sind und daher gegen die EN13411-3 verstoßen und in Europa nicht verkehrsfähig seien
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop