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Prüfpflichten des Internetproviders eines Ärzte-Bewertungsportals

Prüfpflichten des Internetproviders eines Ärzte-Bewertungsportals

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seinem verkündeten Urteil (vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/1) die vom Bundesgerichtshof für Internetprovider postulierten Prüfpflichten konkretisiert.

Es hat dem klagenden Zahnarzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt.

Der Zahnarzt hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den für die Verbreitung der Bewertung (rein technisch und nicht als Urheber) verantwortlichen Betreiber des Internetforums vorläufig zur Unterlassung verpflichtet.

Ein Nutzer hatte die Bewertung seiner zahnärztlichen Implantatbehandlung anonym in das Forum eingestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger ein fachlich inkompetenter Zahnarzt sei, der vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge und hierbei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung außer Acht lasse.

Hiermit war der Zahnarzt nicht einverstanden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.