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Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB

Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB

eBay hat wieder einmal seine Nutzungsbedingungen geändert. Am 12. März 2014 tritt eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die AGB der einzelnen eBay-Händler, da eBay u. a. die Regelungen zum Vertragsschluss umformuliert hat. Die IT-Recht Kanzlei bietet die neuen eBay-AGB für nur 10 Euro / Monat an.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

eBay spricht heute auf Grund der wachsenden Bedeutung von mobilen Applikationen nicht mehr von der Nutzung von eBay-Webseiten sondern von der Nutzung von eBay-Diensten (Webseiten plus lokale und mobile Applikationen). Der frühere Ausdruck „Mitglied“ ist entfallen und durch den Begriff „Nutzer“ ersetzt worden. Die neuen AGB gelten wie bisher nur für die deutschsprachigen eBay-Webseiten ebay.de, ebay.at und ebay.ch. Schon bisher galten für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites detaillierte AGB, die nicht nur allgemeine Nutzungsbestimmungen der eBay-Websites sondern darüber hinaus auch das Zustandekommen von Verträgen des eBay-Händlers mit Kunden, vorvertragliche Pflichtangaben, Fälligkeit des Kaufpreises und Bestimmungen zum Preisauszeichnungsrecht regeln.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.