Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz
Der Betreiber eines Online-Shops wurde abgemahnt, weil seine eingesetzte Widerrufsbelehrung angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
So fänden die neuen, seit dem 13.06.14 geltenden, gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung keine Berücksichtigung.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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