Schlagwort -neue Regelung

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Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?
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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?

Zu den wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen RoHS-II im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“) gehören insbesondere folgende:

1. RoHS II gilt für fast alle Elektro- und Elektronikgeräte
Die – mittlerweile aufgehobene – Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“ oder auch „Stoffverbotsrichtlinie“) regelte die Verwendung von Gefahrstoffen nur bezüglich bestimmter Produktkategorien (vgl. Artikel 2 der Richtlinie 2002/95/EG).

Die ElektroStoffV erweitert mit dem Auffangtatbestand „sonstige Elektro- und Elektronikgeräte“ (§ 1 Abs. 1, Ziffer 11 ElektroStoffV) die Anwendung auf alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte (einschließlich Kabel und Ersatzteile), es sei denn, sie fallen unter die in § 1 Abs. 2 ElektroStoffV genannte Ausnahmebestimmung.

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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Ab dem 20.12.2011 greifen die neuen Online-Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte (dazu gehören auch Weinschränke).

Neu eingeführt wird eine zusätzliche Energieeffizienzklasse: „A+++“ wird die bestmöglichste Einstufung sein (bisher war dies „A++“).

Informationen zur Art und Weise, wie Haushaltskühlgeräte in Zukunft zu kennzeichnen sind, hat die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht.

Online-Händler können die neuen Online-Kennzeichnungen für Haushaltskühlgeräte ab dem 20.12.2011 verwenden. Verpflichtend (!) wird die Kennzeichnung für Online-Händler ab dem 30.03.2012.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.