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Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen für Online-Händler wohl zum 13.06.2014
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Links der Woche: Groupon, Facebook, Neue Widerrufsbelehrung, Google Maps, PayPal
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Oktober 2011

Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen für Online-Händler wohl zum 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce.

Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

Die „Buttonlösung“ ist jedoch nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was Händler im Ecommerce im Rahmen der weiteren Umsetzung der VRR noch erwarten wird.

Einleitung
Am 13.12.2013 endet die Frist zur Umsetzung der VRR in nationales Recht. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet dementsprechend bereits fleißig an dieser Umsetzung. So hat das Bundesministerium der Justiz am 19.09.2012 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der VRR vorgestellt. Am 19.12.2012 veröffentlichte die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VRR. Ausweislich des Artikel 14 des Regierungsentwurfs sollen die entsprechenden Änderungen des BGB und EGBGB am 13.06.2014 in Kraft treten.

Zunehmend kristallisiert sich nun heraus, mit welchem Anpassungsbedarf Händler im Ecommerce ab dem 13.06.2014 zu rechnen haben.

Fest steht: Der Anpassungsbedarf ist erheblich.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Links der Woche: Groupon, Facebook, Neue Widerrufsbelehrung, Google Maps, PayPal

Kurz, aber intensiv war diese Woche. Die Übergangsfrist zur Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung läuft ab, auf Facebook wird bei gewerblicher Nutzung ein Impressum verwendet, was aber Probleme bei der Anzeige auf mobilen Endgeräten nach sich zieht, aber lesen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 44 (31.10.-04.11.11)

😉 Keine Rabatte auf Aktien: Groupon entgeht Börsen-Fehlstart, mehr…

😐 Facebook gewerblich nutzen: Das doppelte Impressum, mehr…

🙁 Neue Widerrufsbelehrung: Übergangsfrist läuft heute ab, mehr…

🙁 Google Maps: Die Nutzung wird kostenpflichtig, mehr…

🙂 Geht doch: PayPal lenkt in Sachen Kuba-Embargo ein, mehr…

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Oktober 2011

Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Oktober 2011 zugegangenen Abmahnungen ausgewertet und aufbereitet. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)

2. Markenrechtsverletzung 

3. Widerrufsbelehrung

4. irreführende Werbung  

5. Angaben zu den Auslandsversandkosten     

6. fehlende Grundpreisangabe  

7. CE-Kennzeichen

8. Korrektur Eingabefehler 

9. Patentrecht

10. Hinweise zu Verbrauchsangaben (Energieeffizienzklassen)

 

Anmerkung:

Die Übergangsfrist im Zusammenhang mit dem Einsatz/der Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung läuft heute, am 4.11.11 ab.

Es kann davon ausgegangen werden, daß Widerrufsbelehrungen ab sofort ins Visier für Abmahnungen geraten.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

  

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.