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Bald werden diverse energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnungspflichtig sein
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Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Bald werden diverse energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnungspflichtig sein

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt.

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Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Der Bundesrat hat sich gegen einige Regelungen im Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (17/6276) ausgesprochen. Der Entwurf setzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (EG-Nr. 765/2008) in deutsches Recht um.

In seiner Stellungnahme, die nun als Unterrichtung (17/6852) vorliegt, bemängelt die Länderkammer, dass die verpflichtende Marktüberwachung auch für Bauprodukte gelten soll, die nach nationalen technischen Regeln hergestellt wurden. Dies werde aber von der EU gar nicht verlangt und sei deshalb abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung verteidigte in ihrer Gegenäußerung die umfangreiche Marktüberwachung als nötig im Interesse eines effektiven Systems der Produktsicherheit.

Allgemeine Informationen zum aktuellen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erhalten Sie hier.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.