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Abmahnung Sammelstelle: NB Technologie GmbH
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Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

Abmahnung Sammelstelle: NB Technologie GmbH

Für unsere Abmahnung Sammelstelle  wurden wir über eine Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH informiert.

 

Die Firma NB Technologie GmbH mahnt angeblich wettbwerbswidrige Werbung beim Vertrieb von Edelstahl ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: angeblichirreführende Werbung beim Vertrieb von Edelstahlprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

 Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung.

Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot besteht.

Was unter einem Bedarfsgegenstand zu verstehen ist, wird grundsätzlich durch § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Konkretisiert wird diese Definition durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV). Nach § 6 Nr. 4 BedGgstV dürfen bestimmte Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie gewisse Stoff-Höchstmengen freisetzen.

Für nickelhaltige Gegenstände wird dies in Anlage 5a zum BedGgstV  näher bestimmt. Danach sind folgende Grenzwerte zwingend zu beachten:

1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen

Beispiele: Ringe, Ketten, etc. mit einem Nickelanteil

Es dürfen maximal 0,5 my Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei diejenigen Teile des jeweiligen Gegenstandes, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.