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Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014

Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014

Alle zwei Jahre wieder: Die EU Kommission hat die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bekannt gegeben.

Ab dem 01. Januar 2014 sind für EU Vergaben folgende Werte maßgeblich:

  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge allgemein: 207.000 € (statt 200.000 €)
  • Für Bauaufträge: 5.186.000 € (statt 5.000.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sicherheits- und Verteidigungsbereich: 414.000 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung und im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 414.00 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundeseinrichtungen (die nicht im Sicherheits- oder Verteidigungsbereich liegen): 134.000 € (statt 130.000 €)

 

Eine Übersicht der aktuelle Schwellenwerte finden Sie auch unter:
https://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/rules/current/index_de.htm#maincontentSec2

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.