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Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!
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Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig

Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!

Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass es keine umfassenden Kontrollpflichten zwischen Ehepartnern bezüglich der Internetnutzung im Hinblick auf illegales Filesharing gibt.

Etwas anderes gilt wohl dann, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch, etwa von Urheberrechten, bestehen. Ansonsten ist eine generelle Überwachungs- und Hinweispflichtpflicht als unzumutbar abzulehnen. Insbesondere haftet derjenige Ehegatte auf den der Internetzugang angemeldet ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzungen als Mittäter, Teilnehmer oder sonstiger Störer. Für den Kläger bedeutet dies, dass er aufpassen muss nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13;

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Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig

Wieder hat es das Verkaufsmodell eines Buchhändlers erwischt: Der Plan sah vor, dass der Kunde bei einem Kaufwert ab € 20,- einen Gutschein in Höhe von € 5,- einlösen kann, dessen Gegenwert von einem Dritten beglichen wurde.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin jedoch eine verbotene Umgehung der Buchpreisbindung: Nicht auf den vollständigen Erhalt des Bruchpreises seitens des Händlers komme es an, sondern auf die Preisgleichheit für den Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12).

Gutscheinmodelle tauchen immer wieder als Versuch auf, die Buchpreisbindung zu umgehen ohne dafür den gebundenen Verkaufspreis des Buches zu ändern. Viele dieser Modelle führen jedoch ebenfalls zu Verstößen gegen das Buchpreisbindungs-Gesetz (BuchPrG)

Warum das so ist, wird auch zu Beginn des Urteils des OLG Frankfurt noch einmal deutlich klargestellt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12; mit weiteren Nachweisen):

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.