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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Testsieger bei Olivenöl

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Testsieger bei Olivenöl

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Verwendung eines Testergebnisses vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Nutzung eines Bioöl-Testergebnisses durch die Formulierung „Testsieger“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.