Schlagwort -Online-Verkauf

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Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV
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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich
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Verkaufsratgeber: Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?
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Was hat ein Internethändler beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits umfassend zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU/1169/2011) berichtet , die Ende 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung (im Folgenden LMIV) gilt unmittelbar und findet grundsätzlich ab dem 13. 12. 2014 EU-weit Anwendung. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Allgemeine Kennzeichnung
    • Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel (Artikel 6, 8, 12, 13 und 37 der LMIV)
    • Verzeichnis der verpflichtenden Angaben (Artikel 9)
    • Definition der „größten Oberfläche“ in Bezug auf die Mindestschriftgröße zur Darstellung der verpflichtenden Angaben (Artikel 13 Absatz 3), die Weglassung bestimmter verpflichtender Angaben (Artikel 16 Absatz 2) und Ausnahmen von der Nährwertdeklaration (Anhang V Nummer 18)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Anhang II)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für nicht vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 44)
    • Fernabsatz (Artikel 8 und 14)
    • Zutatenverzeichnis (Artikel 18 und 20)
    • Übergangsmaßnahmen (Artikel 54)
    • Angabe und Bezeichnung von Zutaten (Anhang VII)
    • Datum des Einfrierens oder, wenn das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde, Datum des ersten Einfrierens auf dem Etikett von eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen (Anhang III)
    • Angabe von zugesetztem Wasser in der Bezeichnung des Lebensmittels (Anhang VI Nummer 6)
    • Angabe der Nettofüllmenge (Anhang IX Nummern 4 und 5)
      Nährwertdeklaration
    • Gelten die Bestimmungen der LMIV über die Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel? (Artikel 29)
    • Was muss deklariert werden? (Artikel 13, 30, 32, 34 und 44; Anhänge IV und XV)
    • Was ist die Referenzmenge für die Nährwertdeklaration? (Artikel 32 und 33; Anhang XV)
    • Dürfen andere Angabe- oder Darstellungsformen verwendet werden? (Artikel 35)

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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU.

Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag

 

I. Webshopping in der EU – einfach gewollt, schwierig gemacht

Das Internet ist nicht nur europäisch, sondern weltweit. Das Kaufen und Verkaufen im Internet – Online-Shopping – ist dagegen noch nicht einmal wirklich europäisch. Online-Händler sind gegenwärtig gewaltigen Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn sie ihre Waren an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen. Grund hierfür ist der strenge Verbraucherschutz in der EU. Die Verbraucher werden von der EU geschützt, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen und dabei ganz besonders im Online-Handel.

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Verkaufsratgeber: Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind. Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.
I. Gesetzliche Vorschriften
Neben den gesetzlichen Vorschriften, die generell beim Verkauf von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr gelten, sind beim Verkauf von Sportbooten insbesondere die folgenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten:

  • Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie)
  • Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
  • Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV)

 

Die Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie) vom 16. Juni 1994 ist in Deutschland im Juli 2004 in Gestalt der Zehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt worden.

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Was hat ein Internethändler beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind.

Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.

I. Gesetzliche Vorschriften

Neben den gesetzlichen Vorschriften, die generell beim Verkauf von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr gelten, sind beim Verkauf von Sportbooten insbesondere die folgenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten:

Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie)

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.