Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln sind irreführend
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Irreführende Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln (hier: Anti-Cellulite Serum) mit dem Hinweis: „Anti-Cellulite“, Cellulite-Behandlung, Straffung“, „zur sichtbaren Verbesserung der Hautkontur bei Cellulite“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Kostenpauschale: 238,00€ brutto