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Abmahnung Desk Trade UG
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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Original“)
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Textilhandel: Werbung für „Originalware“ wettbewerbswidrig ?
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Abmahnung 4W Vertriebs GmbH
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Abmahnung Irina Daunhawer

Abmahnung Desk Trade UG

Die Firma Desk Trade UG, Fatih Cam hat einen ebay-Händler wegen angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Desk Trade UG, Fatih Cam
  • Begründung: Werbung mit der Aussage „Original“ beim Vertrieb von Uhren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Original“)

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Vertrieb von Uhren mit Selbstverständlichkeiten werben soll.

So benutze er die Angabe „Original“ bei gleichzeitiger Angabe des Markennamens der Uhr .

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Textilhandel: Werbung für „Originalware“ wettbewerbswidrig ?

Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist ein kritisches Thema: Normalerweise ist es wettbewerbsrechtlich verboten, selbstverständliche und allgemein übliche Wareneigenschaften besonders zu betonen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Verbraucher eine Ware wegen einer vermeintlich besonderen Eigenschaft gegenüber Konkurrenzprodukten bevorzugt.

Dass es von dieser Regel eine Ausnahme gibt, zeigt ein aktueller Beschluss des OLG Hamm (20.12.2010, Az. I-4 W 121/10).

Ein Textilhändler hatte seine Ware als „Originale“ beworben – dies führte zu dem Vorwurf, er werbe mit Selbstverständlichkeiten, da ja jeder Textilhändler Originalware zu liefern bzw. Imitate in Werbung und Verkauf als solche zu kennzeichnen habe.

Nach Ansicht der Richter des OLG Hamm scheidet eine Irreführung hier jedoch aus, da der Verbraucher in diesem speziellen Fall ohne Weiteres erkennen kann, dass es sich bei Werbung für „Originalware“ um eine Selbstverständlichkeit handelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10; mit weiteren Nachweisen):

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Abmahnung 4W Vertriebs GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma 4W Vertriebs GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhafter Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Lenhardt Rechtsanwälte

Abmahner: 4W Vertriebs GmbH
Begründung:

angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Original“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 7.500 Euro

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Abmahnung Irina Daunhawer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Irina Daunhawer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Irina Daunhawer
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Original“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 7.500 Euro

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