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Onlinehandel: Ebook zum österreichischen E-Commerce
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Widerrufsrecht für Verbraucher nach österreichischem Recht
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E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt
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E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts

Onlinehandel: Ebook zum österreichischen E-Commerce

Der E-Commerce-Markt in Österreich wächst. Das Volumen des E-Commerce hat sich in Österreich in den letzten Jahren fast vervierfacht und liegt 2012 über 3 Milliarden Euro.

Für deutsche Onlinehändler ist Österreich mit seinen 8 Millionen Einwohnern, der gleichen Sprache und ähnlichen Konsumgewohnheiten ein sehr attraktiver Markt.

Die meisten deutschen Onlinehändler bieten in der Regel auch eine Lieferung nach Österreich an, auch wenn sie eine Lieferung in andere EU-Staaten ausschließen.

Das österreichische Fernabsatzrecht unterscheidet sich allerdings vom deutschen Recht.

Es wäre daher fahrlässig, unbesehen die deutschen Regeln zum Onlinehandel auf den Onlinehandel in Österreich zu übertragen.

Die IT-Recht-Kanzlei stellt dem deutschen Onlinehändler zu wichtigen Rechtsfragen ab sofort ein eBook für den Onlinehandel in Österreich zur Verfügung.

Widerrufsrecht für Verbraucher nach österreichischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

 

 

Frage: Für wen besteht ein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)?
In der österreichischen Rechtssprache wird von einem Rücktrittsrecht und nicht von einem Widerrufsrecht gesprochen. Ansonsten gelten mit einigen Ausnahmen ähnliche Regeln wie im deutschen Recht.

Wie im deutschen Recht auch hat nur der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Von dem Widerrufsrecht kann der Verbraucher nach österreichischem Recht sowohl bei Waren wie Dienstleistungen bereits mit Vertragsantrag (Bestellung) Gebrauch machen (§ 3 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz). Davon zu unterscheiden ist die Frage, ab welchem Datum die Widerrufsfrist läuft. Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts ist, dass die Widerrufserklärung fristgemäß erfolgt und der Onlinehändler schriftlich oder per Fax oder Email an die dem Verbraucher bekannte Adresse des Onlinehändlers über die Widerrufserklärung in Kenntnis gesetzt wird.

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E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und das Recht in Österreich hat einige Eigenheiten aufzubieten, wenn es um e-Mails, Newsletter und Anrufe beim Verbraucher geht.

Spam ist nicht nur lästig, sondern auch teuer: Laut einer Studie von 2009 geistern jährlich 62 Billionen Spam-Mails durchs Netz und vergeuden ca. 33 Milliarden KWh Strom und ca. 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit. Je nach Schätzung sind 89 bis 97% aller versandten e-Mails Spam, die weltweite Online-Community zahlt so unbewusst etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr drauf. Angesichts dieser Probleme hat man sich in Österreich dazu entschlossen, eine eigene Regelung gegen Spam in das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) aufzunehmen.

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E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 

Bedacht werden sollte allerdings, dass Österreich eben nicht Deutschland ist – neben einer eigenen Kultur und Mentalität pflegen die Österreicher auch ein eigenständiges Rechtssystem, das sich in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.

Die Donaumonarchie lebt in Österreich nicht nur in Sitten, Sprache und Küche fort, sondern auch im Rechtssystem.

So hat etwa das Ende des Zweiten Weltkriegs im österreichischen Verfassungsgefüge keine so starke Zäsur bewirkt, wie dies in Deutschland der Fall ist; bis heute ist das österreichische Verfassungsrecht im Wesentlichen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 sowie dem Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867 geregelt (letzteres beginnt bis heute mit der Verlautbarungsformel Seiner Majestät).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.