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E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts

E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 

Bedacht werden sollte allerdings, dass Österreich eben nicht Deutschland ist – neben einer eigenen Kultur und Mentalität pflegen die Österreicher auch ein eigenständiges Rechtssystem, das sich in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.

Die Donaumonarchie lebt in Österreich nicht nur in Sitten, Sprache und Küche fort, sondern auch im Rechtssystem.

So hat etwa das Ende des Zweiten Weltkriegs im österreichischen Verfassungsgefüge keine so starke Zäsur bewirkt, wie dies in Deutschland der Fall ist; bis heute ist das österreichische Verfassungsrecht im Wesentlichen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 sowie dem Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867 geregelt (letzteres beginnt bis heute mit der Verlautbarungsformel Seiner Majestät).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.