Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung:
- irreführende Werbung mit der Angabe „Papier“ für Produkte aus Papierersatz
- irreführende Werbung mit der Angabe „100% recyclebar“ für Produkte die Kunststoff enthalten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Kostennote: 230,– €