FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.
Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Inhalt
- Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
- Frage: Was ist eine Einweggetränkeverpackung?
- Frage: Was sind ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
- Frage: Was sind nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
- Frage: Bei welchen Getränken in nicht ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ist ein Pfand zwingend zu erheben?
- Frage: Für welche Einweg-Getränkeverpackungen muss man kein Pfand zahlen?
- Frage: Betrifft die Pfanderhebungspflicht auch Online-Händler?
- Frage: Gilt die Pfanderhebungspflicht auch für Verpackungen, die ins Ausland gesendet werden?
- Frage: Muss ein zu erhebendes Pfand beim Verkauf von Getränken in den Endpreis eingerechnet werden?
- Frage: Unterliegen pfandpflichtige Einweggetränkepackungen einer Pfand-Kennzeichnungspflicht?
Die ganze FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Pfanderhebungspflicht lesen […]