Abmahnung IDO Verband: Pflichtinformationen im Fernabsatz
Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen der angeblich versäumten Angabe von Pflichtinformationen im Fernabsatz abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- Angeblich fehlende Angabe zum Bestehen eines Mängelhaftungsrechts
- Angeblich fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)