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LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung
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So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung

Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).

Bei der Einbettung von fremden Bilddateien auf eine Homepage oder bei einer ähnlichen Verwendung ist stets Vorsicht geboten, um nicht die Urheberrechte des Fotografen zu verletzen und sich so einer Abmahnung auszusetzen. Ein Fotograf hat bei der Nutzung seiner Werke durch Dritte, stets das Recht auf die Nennung seines Namens, vgl. § 13 UrhG. Auf Internetplattformen, wie etwa bei pixelio, ist es einem registrierten Nutzer möglich, eine Nutzungslizenz an Bilddateien zu erwerben, um diese im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen legal für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Das LG Köln hat, im Fall von pixelio.de, sehr strenge Anforderungen an eine Auslegung der konkreten Nutzungsbedingungen gestellt. Auslöser des Verfahrens war die Abmahnung eines Pixelio-Nutzers durch einen Hobbyfotografen, der die Nutzungsrechte an einer Bilddatei erworben und diese für seinen Internetauftritt benutzt hatte. Einen Vermerk auf die Urheberschaft des Bildes hatte dieser am Seitenende seines Internetauftritts gesetzt. Es war jedoch möglich, das urheberrechtlich geschützte Bild separat in einem Browserfenster zu öffnen oder dieses, durch die Eingabe der Bild-URL in die Adresszeile direkt anzuwählen. Bei diesen isolierten Öffnungsmöglichkeiten der Bilddatei war kein Urhebervermerk vorhanden, was nach Ansicht des LG Köln eine Urheberrechtsverletzung darstellt, vgl. LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13.

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So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an.

Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht.

Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro.

Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto.

Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.