Abmahnung IDO Verband: Artikelüberschrift ohne Grundpreis
Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er es angeblich versäumt hat den Grundpreis in der Artikelüberschrift anzugeben.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: Die Angabe des Grundpreises fehle in der Artikelüberschift und somit sei der unmittelbare räumliche Bezug zum Endpreis nicht gegeben.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)