Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Berlin: Fehlende Grundpreisangabe
Die Wettbewerbszentrale Büro Berlin hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: Beim Vertrieb von Rotwild Lockmitteln und Salzeimern fehle die Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)